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Tarifrunde Banken 2001    banker-treff.de

Kein Angebot in 1. Verhandlung am 3.4.2001

Die Bankarbeitgeber legten in den Tarifverhandlungen am 3. April 2001 in Berlin kein Angebot auf den Tisch. Sie nutzten die erste Verhandlungsrunde um ein düsteres Bild zu zeichnen:  Gesamtwirtschaftlich seien die Konjunkturprognosen nach unten korrigiert worden. Rekordzuwächse seien im letzten Jahr nur einzelnen Banken gelungen, insgesamt stehe die Branche durch engen Wettbewerb, sinkende Margen und größeres Risiko unter Druck. Die ver.di-Forderungen im Volumen von 5,5% wiesen die Arbeitgeber als überzogen zurück.

Die Arbeitgeber wollen in 2001 u.a.:

eine niedrige Gehaltserhöhung, für Auszubildende noch niedriger

ver.di: Tarifforderungen im Bankgewerbe für 2001

Die wichtigsten Tarifregelungen für Banker

Die jetzige Gehaltstabelle seit 1.8.2000

eine generelle Öffnungsklausel zur Unterschreitung des Tarifniveaus oder einzelner Tarifregelungen

eine Tarifregelung zu Langzeitkonten mit großen betrieblichen Spielräumen

Nach der Sprachregelung der Bankarbeitgeber handelt es sich dabei um Beschäftigungssicherung (z.B. Abschaffung “beschäftigungshemmender” Zuschläge).

Besonderen Wert scheinen die Arbeitgeber auf die Einführung eines Langzeitkontos zu legen. Dazu signalisierte die ver.di-Verhandlungskommission grundsätzlich Verhandlungsbereitschaft. Hierbei sind allerdings unbedingt Mindeststandards zu vereinbaren. Kein Entgegenkommen gab es in diesem Zusammenhang zu der Forderung von ver.di, hier auch endlich die im Verhältnis zu anderen Branchen überlange Wochenarbeitszeit von 39 Stunden durch eine rechnerische Grundlage auf Basis der 37-Stunden Woche zu ersetzen.

Schwerpunkte von ver.di für die Tarifrunde 2001:

Lineare Erhöhung der Gehälter mit 12 Monaten Laufzeit, gleiche Erhöhung auch für Auszubildende und für die tariflichen Festbeträge

Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung:

deutlich verbesserte Regelungen zur Altersteilzeit

Verlängerung des Vorruhestandstarifvertrages

ein uneingeschränktes Recht auf Teilzeitarbeit

mehr Ausbildungsplätze und Übernahmegarantie für die Auszubildenden

Eine Vereinbarung von Langzeitkonten ist grundsätzlich möglich. Erforderlich sind dazu aber nach Ansicht von ver.di klare Ansprüche der Beschäftigten und eine Verkürzung des Berechnungsfaktors für die Wochenarbeitszeit.

Regelungen für die Euro-Einführung

Bei der Euro-Bargeldeinführung sind die Arbeitnehmer im Bankgewerbe sicherlich zu außerordentlichem Arbeitseinsatz bereit.

Der bestehende Rahmen des Tarifvertrages:

Die Arbeitszeit kann im Bedarfsfalle durch Mehrarbeit ausnahmsweise bis zu 10 Stunden am Tage und 53 Stunden in der Woche ausgedehnt werden.

reicht dabei sicherlich aus. Schon 1930 war auch die Bestimmung, wann ein Bedarfsfall für Mehrarbeit vorliegt, genauso geregelt wie heute:

Ein Bedarfsfall liegt nur vor, wenn aus Gründen der Eigenart des Bankgewerbes  oder seiner Belastung mit öffentlichen Aufgaben  eine besondere Arbeitshäufung eintritt. “

(aus dem Reichstarifvertrag für das deutsche Bankgewerbe (14. Verlängerung) vom 19. 12.1930)

Eine Arbeitsgruppe der Tarifparteien wird sich mit den Belastungen bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 3. Mai 2001 beschäftigen. Inakzeptabel bezeichnet ver.di Pläne der Arbeitgeber, die Arbeitszeit während der Euro-Einführung durch eine Ausnahmeverordnung zum Arbeitszeitgesetz auf 70 Stunden in der Woche und 13 Stunden am Tag auszudehnen sowie in der heißen Umstellungsphase zusätzlich Sonn- und Feiertagsarbeit einzuführen.